In einer Übersichtsstudie untersuchten Dermatologen, unter welchen Umständen das Risiko für einen Sehverlust nach einer Faltenglättung besonders hoch ist. Dazu analysierten sie 44 Einzelfälle aus insgesamt 26 Publikationen, in denen es nach einer Unterspritzung mit Hyaluronsäure (HA) zu einem teilweisen oder vollständigen Verlust der Sehkraft gekommen war. Bei 98 % der Betroffenen handelte es sich um eine einseitige Sehbehinderung. Die meisten berichteten bereits direkt nach der Behandlung über Symptome, darunter starke Schmerzen in der Augenregion mit Einschränkung der Sehfähigkeit, Ptosis, Ophthalmoplegie, Exotropie, Pupillenstörungen oder unspezifische Beschwerden wie Kopfschmerzen und Übelkeit.
Um herauszufinden, in welchen Gesichtsarealen HA-Injektionen ein besonders hohes Risiko darstellen, wurden hauptsächlich Patienten eingeschlossen, bei denen nur ein Teil des Gesichts behandelt worden war. Tatsächlich führten ausschließlich Injektionen in der oberen Gesichtspartie, also der Nase, Glabella oder Stirn, zur Erblindung. Bei einer Behandlung der unteren Gesichtsregion schien dagegen keine Gefahr für das Sehvermögen zu bestehen.
Die Menge des injizierten Füllstoffs schien das Risiko nicht zu beeinflussen. Bei einigen Betroffenen führte schon ein Volumen von 0,4 ml oder weniger zur vollständigen Erblindung. Die Autoren gehen deshalb davon aus, dass der Sehverlust in den meisten Fällen auf eine embolische Verschleppung des HA-Fillers zurückgeht, was schließlich zum Verschluss retinaler Arterien führt. Die schlechteste Prognose hatten Patienten mit einer Blockade der Arteria centralis retinae oder der Arteria ophthalmica. Bei einem Astverschluss war die Wahrscheinlichkeit einer Remission höher. RG