Maibowle und Zimtprodukte

NATUR+PHARMAZIE 5/2009

Wie bedenklich sind Cumarin-haltige Lebensmittel?

Cumarin ist ein sekundärer Pflanzeninhaltsstoff aus der Gruppe der Polyphenole. Sein würzig-heuartiger Duft ist am natürlichen Aroma von Waldmeister und vielen anderen Pflanzen beteiligt, so z. B. Erdbeeren, Aprikosen, Salbei, Dill, Kamille oder Pfefferminze. Besonders reich an Cumarin sind bestimmte Zimtarten.

Cumarin besitzt im Gegensatz zu Phenprocoumon und Warfarin keine Vitamin-K-antagonistische Wirkung. Bei übermäßiger Einnahme kann Cumarin zu Übelkeit, Erbrechen, Kopfschmerzen, Schwindel und Schwächezuständen führen. Der TDI-Wert (Tolerable Daily Intake) beträgt 0,1 mg pro kg Körpergewicht. Bei Überschreitung der Entgiftungspotenz der Leber ist Cumarin hepatotoxisch, der Wirkmechanismus ist nicht geklärt, die Schädigung ist reversibel.

Lebensmittelrechtlich darf Cumarin ausschließlich als Aromabestandteil eingesetzt werden. Isoliertes oder synthetisches Cumarin ist als Zusatz zu Lebensmitteln verboten. Gemäß europäischer Aromenverordnung ist der Cumaringehalt auf 2 mg pro kg Lebensmittel begrenzt. Ausnahmen gelten für Karamelsüßwaren und alkoholische Getränke (bis 10 mg/kg) sowie für Kaugummi (bis 50 mg/kg). Zur Eigenherstellung von Maibowle sollten höchstens 3 g bzw. 2 bis 3 Pflanzen frisches Waldmeisterkraut (Asperula odorata) pro Liter verwendet werden. Maibowle des Handels muss Cumarinwerte unter 5 mg/l aufweisen. Toxikologische Bedenken gegen Maibowle gibt es nicht.

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