In dem Studienprojekt „Risiken und Vorteile der veganen Ernährung“ untersuchte ein BfR-Forschungsteam bei 36 vegan und 36 Mischkost essenden Personen die Nährstoffversorgung. Kein wesentlicher Unterschied zeigte sich in Bezug auf Vitamin-B12, dies könnte bei den sich vegan ernährenden Teilnehmenden an der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln liegen. Die Studie analysierte Blut- und Urinproben und wertete Lebensstil-Fragebögen und Ernährungsprotokolle aus. Von den teilnehmenden Personen (pro Gruppe jeweils 18 Frauen und Männer im Alter von 30-60 Jahren) nahmen nahezu alle sich vegan ernährenden und ein Drittel der Mischkost bevorzugenden Menschen unterschiedliche Nahrungsergänzungsmittel (Supplemente) ein.
Besonders auffällig waren die Studienergebnisse in Bezug auf das Spurenelement Jod. Die in Urinproben gemessene Jodausscheidung gibt Aufschluss darüber, wie gut der Körper mit dem Spurenelement versorgt ist. Die Mehrzahl der Teilnehmenden war unterversorgt. Der Mangel war bei den Veganerinnen und Veganern deutlich ausgeprägter – bei einem Drittel von ihnen lag der Wert unterhalb von 20 Mikrogramm pro Liter (μg/L), dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) definierten Grenzwert, ab dessen Unterschreitung eine schwere Unterversorgung besteht.
Doch zeigten sich bei veganer Ernährung auch gesundheitliche Vorteile wie eine höhere Aufnahme von Ballaststoffen und niedrigere Cholesterinwerte. Bei beiden Ernährungsstilen gab es bei ca. 10 % der Teilnehmenden Hinweise auf einen Eisenmangel.
Vegetarisch und Vegan: Jodmangelgefahr?
Veganer nehmen mit ihrer rein pflanzlichen Ernährung zuwenig Vitamin B12 auf und müssen dieses supplementieren. Weniger wusste man bisher über die Versorgung mit Jod. Eine Studie des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) zeigt Unterschiede zwischen veganer und fleischhaltiger Ernährungsweise: Wer sich vegan ernährt, hat ein erhöhtes Risiko für einen Jodmangel.
Quelle: Weikert C et al.: Vitamin and mineral status in a vegan diet. 2020.
Dtsch Arztebl Int 2020; 117: 575–82. doi: 10.3238/arztebl.2020.0575
Dtsch Arztebl Int 2020; 117: 575–82. doi: 10.3238/arztebl.2020.0575
Urheberrecht:
Adobe Stock - Jenifoto