Am 11. Februar 2020 ist durch den G-BA eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Kraft getreten. Diese Änderung besagt, dass „Racecadotril bei Säuglingen ab dem 4. Lebensmonat und Kleinkindern zusätzlich zu Rehydratationsmaßnahmen“ erstattungsfähig ist.
Racecadotril ist ein sogenanntes Prodrug. Es wird nach Aufnahme in den Körper durch Enzyme aus der Gruppe der Esterasen durch hydrolytische Spaltung metabolisiert. Dieser Metabolit, Thiorphan, hemmt das Enzym Enkephalinase.Enkephaline hemmen die Sekretion von Wasser und Elektrolyten in das Darmlumen. Somit wirkt Racecadotril (Tiorfan ®) antisekretorisch und wird zur symptomatischen Behandlung der akuten Diarrhoe bei Säuglingen (älter als drei Monate) und Kleinkindern, gemeinsam mit oraler Rehydratation, eingesetzt. Der Wirkstoff wirkt vor allem im Dünndarm. Dort vermindert er den übermäßigen Einstrom von Flüssigkeiten in den Darm und unterstützt somit die Verfestigung des Stuhls. Tiorfan 10 mg/30 mg Granulat darf nun ab sofort von allen Ärzten, die Durchfallerkrankungen von Säuglingen und Kleinkindern behandeln, zu Lasten der GKV verordnet werden.