Biosimilars

Praxis-Depesche 1-2/2018

Nocebo-Effekten entgegentreten

Biosimilars und Originatoren sind nicht gleich, aber gleich wirksam und gleich sicher. Dies ist in Studien belegt. Doch manchmal kommen die Probleme bei der Verschreibung von Biosimilars aus einer ganz unerwarteten Richtung: Nocebo-Effekt.

Biosimilars haben das Potenzial, mehr Patienten mit zum Beispiel rheumatoider Arthritis, Psoriasis oder einer chronisch entzündlichen Darmerkrankung den Zugang zu einer modernen Biologika-Therapie zu ermöglichen; denn solche therapeutischen Alternativen zum Originator sind preisgünstiger, was Krankenkassen entlastet. Bei allen bisher zugelassenen Biosimilars kann man davon ausgehen, dass sie im Vergleich mit den Originalprodukten eine gleich gute Wirksamkeit und Sicherheit aufweisen. Dafür sprechen alle Ergebnisse entsprechender Vergleichsstudien. Dies gilt sowohl für das klinische Ansprechen als auch für das Immunogenitätsrisiko.
Doch beim Einsatz solcher Biosimilars kommt es häufig zu Nocebo-Effekten; denn sowohl bei Ärzten als auch bei Patienten bestehen gewisse Informationsdefizite, was zu einer Verunsicherung im Hinblick auf die Gleichwertigkeit von Biosimilars und Originalpräparaten führt. Folge ist, dass vermeintliche Unverträglichkeiten oder eine schwächere oder sogar fehlende Wirksamkeit vermutet werden.
Mit anderen Worten, Ärzte befürchten, ein Medikament minderer Qualität zu verordnen, und/oder Patienten treibt die Sorge um, ein solches zu bekommen. Um Nocebo-Effekte zu vermeiden, ist eine intensive Kommunikation mit den Patienten erforderlich. Dabei muss der Arzt auf die Fragen und Befürchtungen des Patienten eingehen mit dem Ziel, ein uneingeschränktes Vertrauen in das Biosimilar zu vermitteln. Die ist nicht immer einfach und erfordert eine professionelle Kommunikation. Der Patient muss das Gefühl bekommen, eine gleichwertige Therapie zu erhalten. Nur wenn das gelingt, sind eine gute Adhärenz und eine empfundene gute Wirksamkeit garantiert.
Das Prinzip der „Biosimilarität“, also der Ähnlichkeit von zwei Biologika-Wirkstoffen mit in Studien nachgewiesener gleich guter Wirksamkeit (in zumindest einer Indikation – weitere Indikationszulassungen des Biosimilars werden aus den Daten der ersten zugelassenen Indikation „extrapoliert“), sollte man dem Patienten erläutern. Im Unterschied dazu ist ein Generikum, welches ein chemisch wesentlich einfacheres Molekül als ein Biologikum darstellt, chemisch identisch mit dem Originalpräparat. Eine aktuelle Studie zum Wechsel zwischen Original-Biologikum und Biosimilar finden Sie in der Praxis-Depesche 8/2017 (Seite 11) oder hier: http://bit.ly/2E0hYOP. PS
Quelle:

Rezk MF, Pieper B: Treatment outcomes with biosimilars: be aware of the nocebo effekt. Rheumatol Ther 2017; Epub Oct 14; DOI 10.1007/s40744-0085-z

ICD-Codes: L40.

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