Praxis-Depesche 1/2005

Krebsnachsorge nicht experimentell!

Auch eine privat krankenversicherte Patientin hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten für eine geschlossene Kohlendioxidbehandlung und vaginale Moorpackungen. Eine adäquate, geeignete Therapie kann dabei durchaus eine so genannte "alternative" Heilmethode sein, insbesondere ein Naturheilverfahren. Medizinische Notwendigkeit ist keineswegs nur bei Methoden der so genannten Schulmedizin zu bejahen. Allerdings muss es sich dabei grundsätzlich um Verfahren handeln, die den Nachweis klinischer Wirksamkeit erbringen können. Außenseitermethoden, die auf spekulativen Denkmodellen beruhen und den wissenschaftlichen Nachweis ihrer Wirksamkeit nicht erbringen können, sind hiervon abzugrenzen. Sie stellen grundsätzlich keine adäquate, geeignete Therapie dar und sind nicht erstattungsfähig. Letzteren Fall nahm hier das Gericht nach Sachverständigenanhörung an und stufte die Behandlung als rein experimentell ein. (jlp)

Auch eine privat krankenversicherte Patientin hat keinen Anspruch auf Erstattung von Kosten für eine geschlossene Kohlendioxidbehandlung und vaginale Moorpackungen. Eine adäquate, geeignete Therapie kann dabei durchaus eine so genannte "alternative" Heilmethode sein, insbesondere ein Naturheilverfahren. Medizinische Notwendigkeit ist keineswegs nur bei Methoden der so genannten Schulmedizin zu bejahen. Allerdings muss es sich dabei grundsätzlich um Verfahren handeln, die den Nachweis klinischer Wirksamkeit erbringen können. Außenseitermethoden, die auf spekulativen Denkmodellen beruhen und den wissenschaftlichen Nachweis ihrer Wirksamkeit nicht erbringen können, sind hiervon abzugrenzen. Sie stellen grundsätzlich keine adäquate, geeignete Therapie dar und sind nicht erstattungsfähig. Letzteren Fall nahm hier das Gericht nach Sachverständigenanhörung an und stufte die Behandlung als rein experimentell ein. (jlp)

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x