Ovar-Versagen nach HPV-Impfung

Gyn-Depesche 2/2020

Keine Kausalität in Daten erkennbar

Die HPV-Impfung steht nun schon seit vielen Jahren zur Verfügung. Ihre Akzeptanz könnte man als „so lala“ bezeichnen – es ist noch Luft nach oben. Bei Befragungen hört man als Grund für eine Impfverweigerung immer wieder die Sorge vor Nebenwirkungen. Dazu zählt auch die Befürchtung, eine HPV-Impfung könnte eine Ovarinsuffizienz nach sich ziehen. Derartige Fallberichte kursieren.
Nun gab eine Übersichtsarbeit dazu ein klares Statement ab: Die aktuelle Evidenzlage sei unzureichend, eine Kausalität zwischen der Impfung und einer Ovarinsuffiffizienz zu vermuten. 2012 wurde eine Kasuistik veröffffentlicht, die ein 16-jähriges Mädchen beschrieb, die nach einer quadrivalenten HPV-Impfung eine primäre ovarielle Insuffiffizienz (POI) entwickelte. Danach gab es noch zwei weitere Fallserien (à drei Patientinnen).
Deshalb führten die Autoren der aktuellen Veröffffentlichung eine umfangreiche Literaturrecherche durch. Exemplarisch sei eine relevante Arbeit hier erwähnt. In einer Kohortenstudie mit knapp 200.000 Patientinnen fand man 58.871 Frauen, die eine HPV-Impfung erhalten hatten. Im gesamten Kollektiv waren 28 Patientinnen mit POI diagnostiziert worden, allerdings nur in einem Fall nach einer HPVImpfung (23 Monate später).
Auch die Auswertung weiterer Überwachungsdatenbanken zur Arzneimittelsicherheit zeigten, dass eine POI nach HPV-Impfung generell selten ist. Ohnehin gäbe es, so die Autoren, keine plausible biologische Erklärung, wie die Impfung eine POI verursachen könnte. So ist es auch nachvollziehbar, dass Fachgesellschaften die HPV-Impfung nach wie vor empfehlen – für Mädchen und für Jungen. CB
Quelle: Christianson MS et al.: Primary ovarian insufficiency and human papilloma virus vaccination: a review of the current evidence. Am J Obstet Gynecol 2020; 222: 239-44

Alle im Rahmen dieses Internet-Angebots veröffentlichten Artikel sind urheberrechtlich geschützt. Alle Rechte, auch Übersetzungen und Zweitveröffentlichungen, vorbehalten. Jegliche Vervielfältigung, Verlinkung oder Weiterverbreitung in jedem Medium als Ganzes oder in Teilen bedarf der schriftlichen Zustimmung des Verlags.

x