Schadet Shisharauch?

Naturmedizin 2/2019

Das Märchen der Wasserpfeifen

Jugendliche und junge Erwachsene rauchen Wasserpfeife besonders gerne in Gesellschaft als soziale Aktivität. In der Regel gilt dies als weniger schädlichere Alternative zum Rauchen von Zigaretten und ist mit deutlich weniger Vorurteilen belastet. Bisher gibt es jedoch keine ausreichende Evidenz für diese Annahme.

In einer Studie wurden nun 48 junge, gesunde Probanden (24 ± 4 Jahre), die gewohnheitsmäßig Wasserpfeife (≥ 12 x in den letzten zwölf Monaten), aber nicht Zigaretten rauchen, auf direkt messbare kardiovaskuläre Effekte hin untersucht. Die Parameter wurden vor und nach dem Rauchen einer Wasserpfeife bestimmt. Nach dem Konsum konnten eine erhöhte Herzfrequenz (+16 ± 1 bpm) und ein erhöhter mittlerer Druck in der A. brachialis (+6 ± 1 mmHg) festgestellt werden. Herkömmliche Zigaretten, Zigarren und E-Zigaretten bewirken eine akute Erhöhung der Arteriensteifigkeit. Eine Langzeitfolge von erhöhter Arteriensteifigkeit ist der isolierte systolische Bluthochdruck. Laut den Ergebnissen dieser Studie scheinen auch Wasserpfeifen diesen Effekt zu haben. Es wurde eine erhöhte Carotis-femoralis-Pulswellengeschwindigkeit von +0,66 ± 0,09 m/s-1 und ein Augmentationsindex (AIX) von +8,76 ± 3,99 % nach dem Rauchen festgestellt. Der AIX stieg somit von 13 auf 18 % an, was für eine erhöhte Pulswellenreflexion aus der Peripherie spricht. Zusätzlich konnten ein Anstieg im Nikotinspiegel im Plasma (+5,8 ± 1,2 ng/ml) und eine verstärkte Konzentration von Kohlenstoffmonoxid in der Ausatemluft (+25,44 ± 1,68 ppm) gemessen werden.
Diese Studie zeigt deutlich, dass bereits beim einmaligen Rauchen einer Wasserpfeife die Arteriensteifigkeit akut beeinflusst wird und dass dieser Effekt durchaus vergleichbar mit dem Rauchen einer Zigarette ist. Es bleibt jedoch abzuwarten, ob kardiovaskulären Langzeitfolgen beim habituellen Rauchen von Wasserpfeifen entstehen können.
Quelle:

Rezk-Hanna M et al.: Acute Effect of ... 2018; 122(5): 905-909. doi: 10.1016/j.amjcard.2018.05.033

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